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FG Köln 20.05.2009 14 K 4223/06, NWB 30/2009 S. 2298

Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug für Leasingfahrzeuge von Freiberuflern

Bis einschließlich 2005 erhalten Freiberufler für Leasingfahrzeuge den vollen Betriebsausgabenabzug, auch wenn sie nur zu 30 % betrieblich genutzt wurden. Dies hat das entschieden. Gleichzeitig kann die Versteuerung der Privatnutzung nach der 1-%-Regelung erfolgen.

Anmerkung:

In dem Verfahren wendete sich ein Zahnarzt dagegen, dass das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung die Kosten seiner Leasingfahrzeuge nur in Höhe der betrieblichen Nutzung von 30 % anerkannte. Dem ist der Senat nicht gefolgt. Er entschied, dass Leasingfahrzeuge mit einer betrieblichen Nutzung von 10 % bis 50 % dann zum sog. gewillkürten Betriebsvermögen des Freiberuflers zählen, wenn er die Leasing- und Verbrauchskosten laufend und zeitnah als betriebliche Aufwendungen bucht, das Kfz im L...

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