Kein Kindergeldanspruch für arbeitsloses Kind nach Wegfall der Arbeitsvermittlungspflicht
Kein Kindergeldanspruch für ausbildungswilliges Kind bei Nichterneuerung des Ausbildungsbewerbergesuchs
Leitsatz
1. Endet die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit, weil das Kind nicht ausreichend mitmirkt, so entfällt der
Kindergeldanspruch ab dem Monat, der auf den Monat der Aufhebung der Arbeitsuchendmeldung folgt.
2. Ein Kindergeldanspruch wegen Ausbildungsuche des Kindes besteht nicht, wenn die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle
mangels Erneuerung des Ausbildungsgesuchs aufgehoben wurde, und für den streitigen Zeitraum auch Eigenbemühungen um einen
Ausbildungplatz nicht substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt wurden.
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