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Die neue Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts bzw. Erbbaugrundstücks
Betrachtung der Fallvarianten auf der Bewertungs- und Besteuerungsebene
[i]Ramb, NWB 2009 S. 2090Das Erbschaftsteuerreformgesetz zielt innerhalb der Bewertungsebene auf eine verfassungskonforme und realitätsgerechte Verkehrswertbewertung aller Vermögensarten ab. Während es in NWB 27/2009 S. 2090 um die neue Bedarfsbewertung der Grundstücke im Grundvermögen ging, behandelt dieser Beitrag die Bewertung eines Erbbaurechts und eines Erbbaugrundstücks mit dem gemeinen Wert und geht auf der Besteuerungsebene der Frage nach, ob die neuen Verschonungsregelungen zu beachten sind.
I. Neue Verschonungsregeln auf der Besteuerungsebene
Durch die nunmehr am gemeinen Wert ausgerichtete Bewertungsebene wird die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage innerhalb der Besteuerungsebene verbreitert.
[i]Verschonungsregelungen gelten auch für Gebäude aufgrund eines ErbbaurechtsEs ist zu prüfen, ob die (neuen) Verschonungsregelungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c sowie § 13c ErbStG auch für ein Gebäude, das in einem Erbbaurecht errichtet worden ist, greifen, verweisen sie doch jeweils auf bebaute Grundstücke. Ein Erbbaurecht ist (direkt) kein solches bebautes Grundstück, da es im Katalog des § 181 BewG nicht aufgezählt ist. Da jedoch bei Berechnung des Gebäudewertanteils (§ 193 Abs. 5 BewG) auf das „bebaute Grundstück” Bezug genommen wir...