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FG München 03.03.2009 8 K 3213/07, BBK 14/2009 S. 682

Sachzuwendung: Geschenkgutscheine an Arbeitnehmer

Die einem Arbeitnehmer zugewendeten Geschenkgutscheine sind immer als Barlohn lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn sie bei einem Dritten einzulösen sind und einen Geldbetrag enthalten. Das hat das Finanzgericht München jetzt bestätigt. In dem Fall ging es um Geschenkgutscheine an Arbeitnehmer im Wert von 20 € anlässlich des Geburtstages, die in einer Buchhandlung eingelöst werden konnten. Die Gutscheine fielen im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung auf und wurden als Barlohn nachversteuert. Das Finanzgericht ließ die Revision gegen das Urteil zu.

Hinweis: Gerade aus besonderen Anlässen wie z. B. dem Geburtstag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neben der monatlichen 44 €-Sachbezugs-Freigrenze eine Aufmerksamkeit in Form einer Sachleistung von bi...

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