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BBK 14/2009 S. 679

Drohende Steuernachzahlungen durch den Bezug von Kurzarbeitergeld

Beantragen Arbeitgeber Kurzarbeit, sollten sie die hiervon betroffenen Arbeitnehmer informieren, dass das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, aber durch den „Progressionsvorbehalt” die Gefahr einer Steuernachzahlung besteht, da die Löhne und Gehälter mit einem höheren Steuersatz belastet werden.

Beispiel

Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder hat bisher 40.000 € brutto im Jahr verdient. Sein Arbeitgeber hat für 2009 Kurzarbeit eingeführt, so dass der Arbeitnehmer nur noch halbtags mit 50 % der regulären Arbeitszeit tätig ist. Aufgrund des Bezugs von Kurzarbeitergeld muss er mit einer Steuernachzahlung von ca. 780 € rechnen.

Hinweis: Beziehen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, sollten sie im Laufe des Jahres 2009 überprüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Steuerna...

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