Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs i.S.d. EStG
Leitsatz
Bei einem Ingenieur mit erheblichen Versorgungsbezügen, der seine nebenberufliche selbstständige Beratungstätigkeit nach
der Pensionierung mit 65 Jahren über einen Zeitraum von 12 Jahren mit einem Gesamtverlust fortsetzt, kann die Einkunftserzielungsabsicht
zu verneinen sein, wenn allein die geltend gemachten PKW-Kosten, Reisekosten und Präsente die Einnahmen bei weitem übersteigen
und ein künftiger Ausgleich der Verluste angesichts der bisherigen Gewinnentwicklung, des fortgeschrittenen Alters sowie der
Wiederaufnahme einer zeitlich umfangreichen nichtselbständigen Tätigkeit im Alter von 75 Jahren auszuschließen ist.
Ein persönliches Motiv für die Hinnahme der Verluste kann in der Absicht der Steuerersparnis und der Aufrechterhaltung der
Kontakte aus früheren Zeiten gesehen werden.
Fundstelle(n): SAAAD-24354
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.08.2008 - 9 K 5270/05 E,F
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