Bank als Leistungsempfänger bei Steuererstattung auf gelöschtes Girokonto
Leitsatz
Überweist das FA einen – nicht bestehenden – Steuererstattungsanspruch auf ein bereits aufgelöstes Girokonto und leitet die
Bank das Geld nach erfolgter Kontoabrechnung an den ehemaligen Kontoinhaber bzw. den Insolvenzverwalter weiter, besteht ein
Rückforderungsanspruch gegen die als Leistungsempfängerin und nicht nur als Leistungsmittlerin anzusehende Bank; denn die
Weiterleitung des Geldes erfolgt auf eigenen Entschluss der Bank und nicht aufgrund girovertraglicher Verpflichtung. Nach
Beendigung eines Girovertrags besteht die Befugnis, aber keine Verpflichtung, Zahlungen für den ehemaligen Kunden entgegenzunehmen.
Fundstelle(n): MAAAD-24317
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.06.2008 - 15 K 6215/05 B
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