RL 2006/114/EG Artikel 9
Artikel 9
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAD-24186