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Mietrecht | Mieterwechsel durch Ausgliederung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns auf GmbH
Wenn Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken an einen Einzelhandelskaufmann vermietet wurden und das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung in eine GmbH umgewandelt wird (§ 152 UmwG), hat dies das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma zur Folge. Wenn das gesamte Unternehmen in die Ausgliederung einbezogen wird, geht das Vermögen des Unternehmers einschließlich der Verbindlichkeiten als Gesamtheit auf den übernehmenden Rechtsträger über (§ 155 i. V. mit § 131 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Damit gehen kraft Gesetz und unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über, und Mieter ist nunmehr nicht mehr der Einzelhandelskaufmann, sondern die GmbH.