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FG Köln Urteil v. - 12 K 5166/04 EFG 2009 S. 1394 Nr. 17

Gesetze: EStG § 37 Abs. 2, LStR 2002 R 129 Abs. 13, LStR 2002 R 129 Abs. 14, LStR 2002 R 129 Abs. 15, LStR 2002 R 129 Abs. 16, LStR 2002 R 129 Abs. 17, EStG § 40b

Arbeitnehmer:

Kein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers bzgl. pauschaler Lohnsteuer nach § 40b EStG nach Umstellung des Zusatzversorgungssystems für seine Arbeitnehmer

Leitsatz

Wird ein Zusatzversorgungssystem umgestellt, auf dessen Beiträge der Arbeitgeber pauschal gem. § 40b EStG in Höhe von 20% Lohnsteuer für die Arbeitnehmer abgeführt hat, so besteht angesichts gesunkener Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer gegen den neuen Träger der Zusatzversorgung kein Anspruch des Arbeitgebers auf verhältnismäßige Rückzahlung der pauschal abgeführten Lohnsteuer.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1394 Nr. 17
MAAAD-23948

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FG Köln, Urteil v. 25.03.2009 - 12 K 5166/04

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