Kein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers bzgl. pauschaler Lohnsteuer nach § 40b EStG nach Umstellung des Zusatzversorgungssystems
für seine Arbeitnehmer
Leitsatz
Wird ein Zusatzversorgungssystem umgestellt, auf dessen Beiträge der Arbeitgeber pauschal gem. § 40b EStG in Höhe von 20%
Lohnsteuer für die Arbeitnehmer abgeführt hat, so besteht angesichts gesunkener Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer gegen
den neuen Träger der Zusatzversorgung kein Anspruch des Arbeitgebers auf verhältnismäßige Rückzahlung der pauschal abgeführten
Lohnsteuer.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1394 Nr. 17 MAAAD-23948
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