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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 11 K 2025/06 F EFG 2009 S. 1336 Nr. 16

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 Satz 1, GKG § 13 Abs. 1 Satz 2, ZPO § 240, AO § 251 Abs. 3, InsO § 180 Abs. 2, InsO § 184 Abs. 1 Satz 2, InsO § 185

Voraussetzungen der Haftung für eine Umsatzsteuerschuld

Leitsatz

  1. Kommt es im laufenden Verfahren zu einer Insolvenz, bestimmt sich der Wert ab Aufnahme des Rechtsstreits nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die noch unerfüllte Steuerforderung zu erwarten ist.

  2. Bietet der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Aufnahme des Verfahrens hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, ist unter Geltung des GKG a. F. für das Verfahren auf Feststellung der Insolvenzforderung der Regelstreitwert von 4.000 EUR anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1336 Nr. 16
EAAAD-23942

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 12.05.2009 - 11 K 2025/06 F

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