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BBK Nr. 13 vom Seite 618

Auswirkungen der (vorzeitigen) Umstellung der Rechnungslegung

[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 637Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am in Kraft getreten und verpflichtend überwiegend ab 2010 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ab 2009 ist jedoch möglich, dann aber nur insgesamt. Anhand eines typischen Jahresabschlusses einer mittelständischen GmbH simuliert die Fallstudie die Neuregelungen und stellt altes und neues Recht gegenüber. Die Erfassung der einmaligen Übergangseffekte bleibt dabei unberücksichtigt.

1. Die wichtigsten Änderungen

Mit dem BilMoG dürfen die [i]Selbst erstellte immaterielle VermögensgegenständeEntwicklungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände aktiviert werden, wenn sie hinreichend konkretisiert sind. Das Wahlrecht erfordert eine aussagekräftige Kostenrechnung und gilt für Entwicklungen, die nach dem begonnen haben.

Durch den Wegfall der [i]Sonderposten mit RücklageanteilSonderposten mit Rücklageanteil ergeben sich künftig vermehrt Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die zu latenten Steuern führen.

Bei der Berechnung der [i]RückstellungenRückstellungen sind handelsrechtlich Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen; langfristige Rückstellungen sind abzuzinsen. Dies führt ebenfalls zu Abweichungen zum Steuerrecht und zu latenten Steuern.

2. Latente Steuern

Die Ermitt...

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