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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 58/08 EFG 2009 S. 1284 Nr. 16

Gesetze: EigZulG § 19 Abs. 9

Anwendbarkeit des Eigenheimzulagengesetzes bei im Jahr 2006 abgeschlossenem Kaufvertrag

Leitsatz

  1. Hat ein Stpfl. ein RH erst nach dem angeschafft, steht ihm keine Eigenheimzulage zu.

  2. Das EigZulG ist letztmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte bei Herstellung vor dem mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung aufgrund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsaktes angeschafft hat oder vor diesem Zeitpunkt einer Genossenschaft beigetreten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1284 Nr. 16
GAAAD-23561

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 31.03.2009 - 13 K 58/08

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