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StuB Nr. 12 vom Seite 456

Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer – der IDW EPS 303 n. F.

WP/StB Susanne Scherff, Hilden, und WP/StB Clemens Willeke, Hürth und WP/StB Clemens Willeke, Hürth

Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen geben die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen regelmäßig Erklärungen gegenüber dem Abschlussprüfer ab. Zur Frage, wie der Abschlussprüfer diese Erklärungen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen in sein Prüfungsurteil einzubeziehen hat und inwieweit diese als Prüfungsnachweis dienen können, hatte der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am den IDW Prüfungsstandard: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW PS 303) verabschiedet. Mit dem IDW EPS 303 n. F. legte der HFA kürzlich eine überarbeitete Fassung vor .

Kernaussagen
  • Mit dem überarbeiteten und neugefassten IDW EPS 303 n. F. hat der HFA des IDW die Anforderungen des überarbeiteten ISA 580 umgesetzt. Im Vergleich zur bisher geltenden Fassung sind die Erklärungen nur von denjenigen gesetzlichen Vertretern einzuholen, die die Verantwortung für den Abschluss und den Lagebericht haben und die über entsprechende Kenntnisse der betreffenden Sachverhalte verfügen.

  • Weiterhin muss nach IDW EPS 303 n. F. der Abschlussprüfer, falls er Bedenken bei einzelnen von den gesetzlichen Vertretern erhaltenen Erklärungen be...

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