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Mietrecht | Anpassung einer Wertsicherungsklausel
Haben die Parteien eines gewerblichen Mietvertrags die Anpassung der Miete für den Fall vereinbart, dass sich der „Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Haushalts” um eine bestimmte Punktzahl ändert, ist nach Wegfall dieses Index im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auf eine Veränderung des auf dem Basisjahr 2000 beruhenden Verbraucherpreisindex (VPI) abzustellen. Bei Umstellung auf einen neuen Index und ein neues Basisjahr müssen die auf das frühere Basisjahr des bisherigen Index bezogenen Werte umgerechnet werden. Dazu sind die für das neue Basisjahr und die Folgejahre bereits veröffentlichten, aber noch auf das frühere Basisjahr bezogenen Werte neu zu errechnen und die insoweit bereits veröffentlichten Werte zu ersetzen. Die Ergebnisse für die vor dem neuen Basisjahr liegend...