Arbeitshilfe - Stand: 11.03.2010

Zum Umfang der Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides in Kindergeldsachen - Mustereinspruch

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Endet die Bindungswirkung eines Kindergeld - Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe? Oder steht die Bestandskraft des Bescheides vom , der das Kindergeld - wegen Überschreiten des Grenzbetrages 2000 - „mit Wirkung vom gemäß § 70 Abs. 4 EStG” aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages nur für das abgelaufene Kalenderjahr 2000 entgegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
IAAAD-22892