Zahlung einer Pension neben einem Gehalt für eine aktive Tätigkeit als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einem beherrschenden
Gesellschafter
Zufluss bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Aufrechnung von Ansprüchen
Anrechnung von schweizerischer Quellensteuer
Leitsatz
1. Ein Zufluss wechselseitiger Ansprüche durch Aufrechnung oder einen Verrechnungsvertrag setzt voraus, dass sich zwei voneinander
unabhängige fällige Ansprüche gegenüberstehen.
2. Die Zahlung eines Gehalts für die aktive Tätigkeit und einer Pension für den Ruhestand schließen sich grundsätzlich gegenseitig
aus, selbst wenn im Arbeitsvertrag von Anfang an vereinbart wurde, dass ab Erreichen der vereinbarten Altersgrenze beides
nebeneinander gezahlt werden soll. Die neben dem Geschäftsführergehalt an den beherrschenden Gesellschafter gezahlten Ruhegehaltsleistungen
sind dann als vGA zu beurteilen.
3. Auf die deutsche Steuer von Dividenden aus der Schweiz kann nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz auch dann nur die abkommensrechtlich
auf 15% begrenzte schweizerische Quellensteuer angerechnet werden (Art.10 Abs. 2 Buchst. d DBA-Schweiz), wenn eine darüber
hinausgehende schweizerische Steuer wegen Ablaufs der Erstattungsfrist nicht mehr erstattet werden kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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