Ist durch die im
Steueränderungsgesetz
2007 vom (BGBl I 2006,
1652) erfolgte Änderung des
§ 4 Abs. 5
Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen worden,
die insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art.
3 Abs. 1 GG) verstößt, als der Abzug von
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht mehr
möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit
kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
steht?