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BFH 02.09.2008 X R 32/05, BBK 12/2009 S. 572

Übergang des Geschäftswerts auf ein anderes Unternehmen

Der die Voraussetzungen genannt, unter denen ein Geschäftswert auf ein anderes Unternehmen übergeht:

  • Das übertragende Unternehmen, in dem sich der Geschäftswert bislang befand, muss dem übernehmenden Unternehmen die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter [i]Vertragliche Überlassungsowie die sonstigen Faktoren, die sich im Geschäftswert niederschlagen, per Vertrag überlassen. Nicht ausreichend ist die rein tatsächliche – also nicht vertragliche – Nutzungsmöglichkeit oder der tatsächliche Verbrauch der geschäftswertbildenden Faktoren. Ansonsten wäre bereits bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen regelmäßig bei längerer Dauer ein Übergang des Geschäftswerts zu bejahen.

  • Die Nutzung muss zudem auf [i]Nutzung auf DauerDauer angelegt sein. ...

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