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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 220/2004 EFG 2009 S. 1188 Nr. 15

Gesetze: AIG § 2 Abs. 1 S. 3, EStG § 2a Abs. 3 S. 3

Nachversteuerung von Verlustabzugsbeträgen des Erblassers durch den Erben als Gesamtrechtsnachfolger

Leitsatz

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG ist nicht unlösbar an den Steuerpflichtigen, der die Steuerbegünstigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AIG in Anspruch genommen hat, gebunden. Denn mit der Hinzurechnung wird ein Steueranspruch des Steuergläubigers aus einem (vorläufigen) Steuervorteil realisiert, der nach dem Willen des Gesetzgebers dem Erblasser außerhalb des inländischen Besteuerungsrechts lediglich vorübergehend bis zur Erzielung von positiven Beträgen aus den Betriebsstätten des betreffenden Staates in der Form einer Steuerstundung gewährt wurde. Diese Verpflichtung des Erblassers geht im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 471 Nr. 8
EFG 2009 S. 1188 Nr. 15
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2009 S. 831
QAAAD-22590

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.10.2008 - VII 220/2004

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