Negativer Progressionsvorbehalt bei Beteiligung an ausländischer Personengesellschaft
Leitsatz
Beteiligen sich Inländer an einer ausländischer Personengesellschaft, bei der zum Zwecke des (negativen) Progressionsvorbehalts
der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird und die hohe willkürliche Anzahlungen ohne wirtschaftlichen Hintergrund getätigt
hat und dadurch ihren inländischen Gesellschaftern hohe Verlustanteile zuweist, so ist sowohl von einer rechtsmißbräuchlichen
Gestaltung nach § 42 AO, wie auch von einer fehlenden Gewinnerziehlungsabsicht auszugehen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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