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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 360/09 EFG 2009 S. 1174 Nr. 15

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 88 Abs. 1 S. 1, AO § 88 Abs. 1 S. 3, AO § 90 Abs. 1 S. 3, EStG § 40b, EStG § 34 Abs. 1, BGB § 242

Nachträgliche Änderung eines Steuerbescheids bei Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts und der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Setzt das Finanzamt die Einkommensteuer trotz Zweifel über die lohnsteuermäßige Behandlung einer Einzahlung in eine Direktversicherung endgültig fest und macht nicht vom Instrument der Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) oder einer vorläufigen Steuerfestsetzung (165 AO) Gebrauch, steht der nachträglichen Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zum Nachteil des Steuerpflichtigen Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegen.

2. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht anfänglich verletzt hat, dies jedoch nicht kausal für das nachträgliche Bekanntwerden der rechtserheblichen Tatsache geworden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1174 Nr. 15
OAAAD-22235

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.04.2009 - 8 K 360/09

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