Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung eines
Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Leitsatz
Ist ein Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater im bisherigen Wirkungskreis weiterhin (nur) als
Wirtschaftsprüfer tätig und darf er in Teilbereichen seines
bisherigen Wirkungskreises sogar im bisherigen Umfang (Steuerberatung und
Wirtschaftsprüfung) weiterhin tätig sein, steht beides der Annahme
einer steuerbegünstigten Teilpraxisveräußerung
entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 786 Nr. 13 EFG 2009 S. 1113 Nr. 14 EStB 2009 S. 402 Nr. 11 CAAAD-21925
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.04.2008 - 5 K 2457/05
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