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Zivilprozessrecht | Privatnutzung des Firmenwagens als pfändbares Einkommen
Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen privat nutzen, ist dieser finanzielle Vorteil pfändbar. Maßgeblich für den individuellen Pfändungsfreibetrag ist das Gesamteinkommen. Die Privatnutzung eines Firmenwagens stellt keinen unpfändbaren Bezug i. S. von § 850a Nr. 3 ZPO dar. Geldleistungen und geldwerte Vorteile des Arbeitgebers sind bei der Lohnpfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 3 ZPO). Dem Schuldner werden Naturalleistungen dabei vollständig angerechnet. Für die Höhe des anzusetzenden geldwerten Vorteils ist auf die steuerlichen Vorschriften (1-%-Regel) zurückzugreifen. Infolge höherer Abzugsbeträge kann das dem Schuldner verbleibende monatliche Einkommen in Geld also deutlich unterhalb der Pfändungsgrenze liegen.