Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 11.11.2008 IX R 27/08, NWB 22/2009 S. 1642
Einkommensteuer | Herkunft der Mittel für den Werbungskostenabzug ohne Bedeutung
Nach dem sind Erhaltungsaufwendungen für eine an die Mutter vermietete Wohnung nicht deshalb vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, weil sie vom Konto der Mutter bezahlt wurden. Für den Werbungskostenabzug ist unerheblich, woher die Mittel stammen.