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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 264

Einführung in das Insolvenzrecht

von Prof. Dr. Ralph Kramer, Fachhochschule Worms, und Frank K. Peter, Inhaber einer Vertretungs-Professur an der Fachhochschule Worms, Fachanwalt für Straf- und Familienrecht, Worms

Angesichts der Finanzkrise war in den vergangenen Wochen in der Presse verstärkt zu lesen, dass die Zahl der Insolvenzen stark zunehmen wird. So gehen Experten davon aus, dass es 2009 ca. 35 000 Insolvenzen in Deutschland geben wird, was einem Anstieg von 17 % gegenüber 2008 entspricht. Aufgrund dessen wird das Insolvenzrecht weiter an Bedeutung gewinnen, so dass im Folgenden die Grundzüge des Insolvenzrechts näher beleuchtet werden.

I. Zweck des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger eines Schuldners (§ 1 Satz 1 InsO). Dies geschieht durch die Verwertung des gesamten Vermögens des Schuldners und die Verteilung des Erlöses. Alternativ kann auch ein Insolvenzplan erstellt werden, der zum Ziel hat, das Unternehmen des Schuldners zu erhalten. Entweder geschieht dies durch eine so genannte Innensanierung, d. h. durch die Zuführung von neuem Kapital und Schulderlassen (mit Einverständnis der Gläubiger) oder durch eine Außensanierung. Letztere hat den Verkauf des gesamten Unternehmens oder von Teilen an ein anderes Unternehmen zum Gegenstand.

Daneben verfolgt das Insolvenzverfahren den Zweck, den Schuldner v...

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