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FG Köln Urteil v. - 3 K 4346/06 EFG 2009 S. 1647 Nr. 20

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Einkommensteuer: Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1) Aufwendungen für die Unterbringung in einer sozial-therapeutischen Einrichtung für geistig behinderte Menschen sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

2) Die zwingend vorgesehene Einholung eines Sachverständigengutachtens im Betreuungsverfahren gemäß §§ 65 ff., 68b FGG macht die vorherige Einholung eines amtsärztlichen Attestes zum Nachweis der Zwangsläufigkeit entbehrlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 1043 Nr. 19
EFG 2009 S. 1647 Nr. 20
EStB 2010 S. 29 Nr. 1
CAAAD-21588

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FG Köln, Urteil v. 29.11.2007 - 3 K 4346/06

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