Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung für eine Immobilien-Holding-AG bei entgeltlicher Finanzierungstätigkeit für grundstücksverwaltende
Beteiligungsgesellschaften
Leitsatz
1. Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG steht einer an grundstücksverwaltenden Personengesellschaften
(hier: Kommanditgesellschaften) beteiligten Immobilien-Holding-AG nicht zu, wenn sie selbst Darlehen aufnimmt und an die Personengesellschaften
zur Finanzierung von Grundstückserwerben mit einem Zinsaufschlag weiterreicht, wenn sie ferner zu Gunsten der Personengesellschaften
gegen Zahlung von Avalgebühen und damit entgeltlich Patronatserklärungen abgibt und wenn sie zudem durch Aktivitäten zur Gewinnung
neuer Aktionäre im Rahmen eines Aktien-Anlageprogramms den Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens überschreitet.
2. Dagegen stehen sonstige der Grundstücksverwaltung dienende Nebentätigkeiten nach der Rechtsprechung des BFH der erweiterten
Kürzungen dann nicht entgegen, wenn sie als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung
und -nutzung angesehen werden können (, BStBl II 2005, 778).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1044 Nr. 13 FAAAD-21574
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