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Track 11 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Der Vertrieb von Fondsanteilen und Versicherungen ist nur steuerfrei, wenn ein Bezug zu einzelnen Geschäftsabschlüssen vorliegt. Leistungen, die sich darauf beschränken, nachgeordnete Versicherungsvertreter zu betreuen, zu schulen und zu überwachen, sind nach einem aktuellen BFH-Urteil entgegen der Verwaltungspraxis umsatzsteuerpflichtig. Das Umsatzsteuergesetz enthält keine allgemeine Steuerbefreiung für Leistungen beim Vertrieb von Gesellschaftsanteilen.
Für erheblichen Wirbel in der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche hat das nächste Urteil des BFH gesorgt. Auch hier geht es um die Umsatzsteuer. Und zwar konkret um die Steuerbefreiung beim Vertrieb von Fondsanteilen und Versicherungen. Noch genauer: Um Superprovisionen, also Provisionsanteile, die ein Vermittler aus Geschäften erhält, die von Untervermittlern abgeschlossen werden.
Der V. Senat des Bundesfinanzhofs widersprach in seiner Entscheidung wesentlichen Grundsätzen eines erst kürzlich ergangenen BMF-Schreibens. Auf die Reaktion der Finanzverwaltung bin ich daher gespannt. Aber jetzt erstmal zu der aktuellen BFH-Entscheidung, die erhebliche Bedeutung für den Fonds- und Versicherungsve...