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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 03 | Arbeitgeber-Darlehen: Neue Regeln zur Ermittlung des geldwerten Vorteils

Das Bundesfinanzministerium hat die Regelungen zur Ermittlung und Versteuerung des geldwerten Vorteils aus Arbeitgeber-Darlehen neu formuliert. Wichtig für die Praxis ist vor allem die Wiedereinführung der Bagatellgrenze von 2.600 € und zwar rückwirkend ab Jahresanfang 2008.

Um einen geldwerten Vorteil geht es auch bei der nächsten Verwaltungsanweisung, die wir für Sie ausgewählt haben: dem BMF-Schreiben zu Arbeitgeber-Darlehen. Wie Sie wissen, ist ein Zinsvorteil zu versteuern, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen erhält. Der Zinsvorteil ist der Unterschied zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem Zinssatz, den der Arbeitnehmer zahlt. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien war seit 2004 ein Zinssatz von 5 % als üblich anzusehen. Ein Zinsvorteil war aber nur dann zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € überstieg.

Diese eingespielte Praxis wurde über den Haufen geworfen, als der Bundesfinanzhof Mitte 2006 urteilte: Der marktübliche Zins kann nicht von der Finanzverwaltung festgelegt werden. Das Bundesfinanzministerium hatte daraufhin ein Jahr spät...

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