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Track 07 | Grunderwerb- und Umsatzsteuer: Mehrfachbelastung von Bauherren auf dem Prüfstand
In Bauträger-Fällen empfiehlt es sich, Einspruch gegen Grunderwerbsteuer-Bescheide einzulegen, wenn die Leistungen nicht aus einer Hand stammen. Stützen Sie sich dabei auf ein beim EuGH anhängiges Verfahren. Chancen eröffnet auch ein anhängiges BFH-Verfahren zur Umsatzsteuerbefreiung.
Damit zum nächsten ausführlichen Thema auf dieser NWB Audio-CD:
Ihre Mandanten, die ein Haus von einem Bauträger haben errichten lassen oder dies planen, dürfen sich Hoffnung machen: Die Mehrfachbelastung der Baukosten mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer steht auf dem Prüfstand. In Fällen des einheitlichen Leistungsgegenstands bei Bauleistungen empfehle ich Ihnen daher, Einspruch gegen entsprechende Grunderwerbsteuer-Bescheide einzulegen, wenn die Leistungen nicht aus einer Hand stammen. Stützen Sie sich dabei auf das beim EuGH anhängige Verfahren.
Chancen eröffnet auch ein anhängiges BFH-Verfahren zur Umsatzsteuerbefreiung von Bauleistungen.
Die Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist für betroffene Mandanten nur schwer nachvollziehbar und sorgt immer wieder für Unmut. Die Baukosten erhöhen sich erheblich für Bauherren, die nicht zum Vors...