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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 183/07

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Zum Begriff der als Sonderausgabe abzugsfähigen dauernden Last i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Leitsatz

  1. Zum Begriff der als SA abzugsfähigen dauernden Last i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

  2. Nicht jeder Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrag berechtigt zum SA-Abzug.

  3. Eine Änderung der Versorgungsleistungen ist steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn diese nicht willkürlich, sondern durch ein i.d.R. langfristig verändertes Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und/oder die veränderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten veranlasst ist.

  4. Werden die vertraglichen Vereinbarungen in einem erheblichen Maße nicht wie vereinbart durchgeführt, scheidet der SA-Abzug aus.

  5. Altenteilleistungen unterliegen auch dann nicht dem SA-Abzug, wenn sie erstmals nach Abschluss eines geänderten Vertrages wie vereinbart geleistet werden, mit diesem Vertrag aber kein Vermögen mehr übertragen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAD-20678

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.08.2008 - 8 K 183/07

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