Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung durch
Bürgschaftsinanspruchnahme
Zeitpunkt der
Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG
Leitsatz
1. Die Inanspruchnahme des i. S. des
§ 17 EStG beteiligten GmbH-Geschäftsführers aus einer kurz vor
Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Gesellschaft zu deren Gunsten eingegangenen Bürgschaft
führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung.
2. Ein Auflösungsverlust i. S.
des § 17 Abs. 2 EStG ist regelmäßig erst mit Abschluss des
Liquidationsverfahrens realisiert. Als Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art
sieht § 17 Abs. 2 EStG die Berücksichtigung nachträglicher
Anschaffungskosten nach dem Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG) nicht vor.
Fundstelle(n): RAAAD-20306
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.01.2009 - 14 K 14022/07
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