Arbeitshilfe - Stand: 19.03.2010

Auslegung des Begriffs der "Gesellschaft" in § 154 Abs. 2 Satz 1 StBerG - Mustereinspruch

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Widerruf einer Steuerberatungsgesellschaft, deren Gesellschafter eine Genossenschaft und ein Verein sind.

Umfasst der Gesellschaftsbegriff des § 154 Abs. 2 StBerG auch Vereine und Genossenschaften (berufsfremde Dritte)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
CAAAD-20295