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Lohnsteuer | Neubegründung doppelter Haushaltsführung bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit
Eine doppelte Haushaltsführung wird nach dem nicht nur dann neu begründet, wenn aufgrund der Aufnahme einer neuen Auswärtstätigkeit erstmals eine Wohnung am Beschäftigungsort bewohnt wird, sondern auch dann, wenn die doppelte Haushaltsführung längere Zeit unterbrochen worden ist und wieder am selben Ort begründet wird. – Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger wurde von seinem Arbeitgeber nach T an ein Forschungsinstitut abgeordnet. Während dieser Zeit führte er in T einen steuerlich anerkannten doppelten Haushalt. In T bewohnte er eine Eigentumswohnung. Nachdem der Kläger mit der Vertretung einer Professur in einer anderen Stadt betraut wurde, beurlaubte ihn sein Arbeitgeber für die Dauer von zehn Monaten. Die Eigentumswohnung in T s...