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FG Münster Urteil v. - 3 K 2926/07 Erb EFG 2009 S. 984 Nr. 13

Gesetze: VwZG § 3, AO § 122 Abs. 5

Abgabenordnung:

Bekanntgabe von Bescheiden durch Zustellung

Leitsatz

Ein Schenkungsteuerbescheid, der in der Absenderzeile lediglich den Vermerk "Finanzverwaltung NRW Postfach xxx xxx" trägt, ist mangels Erkennbarkeit der erlassenden Dienststelle gemäß § 3 VwZG nicht wirksam zugestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 200 Nr. 7
EFG 2009 S. 984 Nr. 13
CAAAD-19664

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 12.03.2009 - 3 K 2926/07 Erb

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