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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 623/07

Gesetze: FGO § 100 Abs. 3

Aufhebung eines ablehnenden Kindergeldbescheids wegen Verletzung der Ermittlungspflicht

Leitsatz

Hat die Kindergeldkasse nicht ermittelt, ob in Polen lebende Kinder eines in Deutschland arbeitenden polnischen Staatsangehörigen die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllen, ist die Behörde ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung nicht nachgekommen, sodass das Gericht berechtigt ist die Verwaltungsentscheidung nach § 100 Abs. 3 FGO aufzuheben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-19660

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.01.2008 - 2 K 623/07

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