Zurechnung der Unterbeteiligung des Ehegatten zum Anteil des Hauptbeteiligten
Leitsatz
Wird mit dem Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen gleichzeitig ein zuvor vereinbartes Unterbeteiligungsverhältnis mit dem
Ehegatten des Hauptbeteiligten wirksam, liegt bei Überschreiten der Wesentlichkeitsgrenze im Moment des Erwerbs durch den
Hauptbeteiligten eine "wesentliche" Beteiligung vor, auch wenn nach dem Wirksamwerden des Unterbeteiligungsverhältnisses der
Anteil des Hauptbeteiligten unter die Wesentlichkeitsgrenze absinkt. Dieser Durchgangserwerb genügt für die Annahme, dass
der Hauptbeteiligte "wesentlich" beteiligt gewesen ist.