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Unlauterer Wettbewerb: Teure Abmahnungen vermeiden
Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann teuer werden. Denn Wettbewerber oder Verbraucher dürfen in diesem Fall kostenpflichtig abmahnen. Ihre Mandanten sollten sich also möglichst an die Vorgaben des Gesetzes halten. Das ist allerdings nicht immer so einfach, da häufig Sachverhalte Auslegungssache sind. Jedoch hat der Gesetzgeber mit der Reform des UWG etwas mehr Rechtssicherheit geschaffen und eine Liste mit Tatbeständen veröffentlicht, die in jedem Fall unzulässig sind. Diese Verbote sollten Ihre Mandanten zwingend beachten.
Die „Verbotsliste” zum UWG-Anhang (zu § 3 Abs. 3) finden Sie unter: http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/anhang_29.html.