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NWB BB 5/2009 S. 140

Reklamationen: Keine Gebühren für Abnutzung

Können Ihre Mandanten eine Ware, die ein Kunde innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren reklamiert, nicht reparieren, muss diese umgetauscht werden. Ihre Mandanten dürfen für die bisherige Nutzung auch keine Entschädigung verlangen. Das hat der entschieden (Az: VIII ZR 200/05 NWB XAAAD-02604). Eine Ersatzpflicht verstößt gegen geltendes EU-Recht.

Empfehlen Sie Ihren Mandanten, sich im Fall von Reklamationen grundsätzlich kulant zu zeigen. Kulantes Verhalten ist nicht nur in wirtschaftlich schwie-S. 141rigen Zeiten für Kunden ein wichtiges Kaufkriterium.

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