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Einkommensteuer | Kein Kindergeld nach Wegzug ins EU-Ausland
Nach dem verstößt die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland in den Fällen, in denen der Kindergeldberechtigte mit seiner Familie den Wohnsitz in das EU-Ausland verlegt, nicht gegen Art. 18 EG.