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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 242/05 EFG 2009 S. 919 Nr. 12

Gesetze: EStG §§ 5a Abs. 1, Abs. 4 S. 2 u. 3, Abs. 5 S. 4, 15a, 4 Abs. 1, 5

Reihenfolge der Verrechnung im Rahmen der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG

Leitsatz

Im Rahmen der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG werden im Hinblick auf § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG verrechenbare Verluste nach § 15a Abs. 2 EStG zunächst mit den im Wege einer Schattenrechnung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelten Steuerbilanzgewinnen und lediglich subsidiär mit einem im Streitjahr dem Tonnagegewinn hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag im Sinne des § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG saldiert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1043 Nr. 17
EFG 2009 S. 919 Nr. 12
EStB 2009 S. 402 Nr. 11
NAAAD-18901

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 25.02.2009 - 5 K 242/05

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