Vom Abteilungs- bzw. Bereichsleiter getragene Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier
Leitsatz
Die von einem Abteilungs- bzw. Bereichsleiter getragenen Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier seiner Abteilung können
beruflich veranlasst und daher in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig sein, da die Abzugsbeschränkung für Betriebsausgaben
(§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) nicht greift, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von
Arbeitskollegen trägt.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2009 S. 422 DStRE 2009 S. 1042 Nr. 17 GStB 2009 S. 197 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2009 S. 1057 StBW 2009 S. 1 Nr. 6 DAAAD-18900
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.02.2009 - 5 K 1666/08
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