Anspruch auf Kindergeldzahlung; Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen
Leitsatz
1) Ein Anspruch auf Kindergeldzahlung gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht, wenn der Anspruchsteller als unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig behandelt wird. Die Feststellungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht sind für das Kindergeldverfahren
grundsätzlich bindend.
2) Ein nach § 62 EStG bestehender Kindergeldanspruch kann nicht allein durch die Mitgliedschaft in einer ausländischen Sozialversicherung
ausgeschlossen werden. Hierfür fehlt es an einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage.