FG Köln Urteil v. - 14 K 1793/08 EFG 2009 S. 847 Nr. 11
Gesetze:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom (VO (EWG) 1408/71) Art. 1 Buchstabe a
EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Kindergeld:
Anspruch auf Kindergeldzahlung; Ausschlussgrund gem. § 65 Abs. 1 EStG
Leitsatz
Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Leistungen im Ausland gewährt werden bzw. zu zahlen
wären. § 65 EStG findet nur dann Anwendung, wenn die Vorschriften der vorrangig anwendbaren VO (EWG) 1408/71 nicht eingreifen.
Die VO gilt grundsätzlich auch für Selbständige (Art. 1 Buchstabe a, Art. 2 und Art. 73 der EU-VO Nr. 1408/71), die gegen
mindestens ein Risiko der Sozialversicherung versichert sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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