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Mietrecht | Fortführung des Mietvertrags bei Umwandlung in GmbH
Überträgt ein Kaufmann sein Handelsgeschäft auf einen Dritten und wechselt also die Inhaberschaft, ist grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters für eine Übernahme des Mietvertrags auf den Erwerber erforderlich. Nach diesen Grundsätzen kann der Mieter auch nicht ohne Weiteres die Übertragung des Mietvertrags auf die den Gewerbebetrieb fortführende neu gegründete GmbH verlangen. Denn gerade bei einer Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH besteht ein erhebliches Interesse des Vermieters, den persönlich haftenden Mieter nicht aus dem Mietvertrag zu entlassen.