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Familienrecht | Unterhalt für volljähriges Kind im Studium
Ein Student, der im Haushalt eines Elternteils lebt, kann im Verhältnis zu dem anderen, auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil darauf verwiesen werden, am Studienort zu wohnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn hohe Fahrtkosten zwischen Heimat- und Studienort anfallen und dem Interesse des in Anspruch genommenen Elternteils, die Unterhaltsbelastung in Grenzen zu halten, keine gewichtigen, gegen einen Umzug sprechenden Belange des studierenden Kindes gegenüberstehen. Des Weiteren können unterhaltsrechtlich anzuerkennende berufsbedingte Aufwendungen nicht ohne Weiteres mit den steuerlich anerkannten Werbungskosten gleichgesetzt werden. Dass bestimmte Aufwendungen steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden, hat unterhaltsrechtlich nicht die entsprechende Bewertung zur Folge. Währen...