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FG München Urteil v. - 10 K 4313/07

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2 S. 1

Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten nach dem Kriterium der Haushaltsaufnahme

Leitsatz

1. Die zur Auflösung von Anspruchskonkurrenzen nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorrangig maßgebliche Haushaltsaufnahme bestimmt sich nur nach den tatsächlichen Obhutsverhältnissen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Obhutsverhältnisse den zwischen den Kindergeldberechtigten getroffenen zivirechtlichen Vereinbarungen über den Aufenthalt des Kindes widersprechen.

2. Hält sich das Kind im Haushalt beider Berechtigter auf, bestimmt sich die vorrangige Anspruchsberechtigung danach, in wessen Haushalt sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-18238

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 16.01.2009 - 10 K 4313/07

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