Fortdauer der Kindergeldberechtigung aufgrund Beibehaltung des Inlandswohnsitzes bei Auslandsstudium des Kindes
Leitsatz
Ein Kind behält während eines auf fünf Jahre ausgelegten Auslandsstudiums seinen Wohnsitz im Inland jedenfalls dann bei, wenn
ihm im Haushalt der Eltern zum dauerhaften Wohnen geeignete Räumlichkeiten jederzeit zur Verfügung stehen, wenn es sich dort
während der ihm nach dem Ausbildungsplan freien Zeiten aufhält und wenn auch die sonstigen Umstände (insbesondere Wohnverhältnisse
und soziale Bindungen im In- und Ausland) nicht für eine Wohnsitzverlegung an den Ort des Auslandsstudiums sprechen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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