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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 2123/2007 EFG 2009 S. 844 Nr. 11

Gesetze: EStG §§ 62 Abs.1 Nr. 1, 63 Abs. 1 S. 3

Kein Kindergeldanspruch für in der Türkei schulpflichtiges Kind

Leitsatz

Wer über einen Wohnsitz im Inland verfügt, hat gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG für Kinder i.S. des § 63 EStG. Nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG werden jedoch Kinder nicht berücksichtigt, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Die Türkei zählt nicht zu den in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG genannten Staaten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 844 Nr. 11
OAAAD-18234

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Online-Dokument

Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 05.02.2009 - 7 K 2123/2007

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